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Josef Himmelmann Unser Zeichen:
Kirchstrae 5 Name: Heinz Dieter Broz
59399 Olfen Telefon/fax: (0 25 95) 3 85 96 49
e-Mail: HeinzDieter.Broz@arcormail.de
Datum: 14. Dezember 2007
Kommunale Daseinsvorsorge „Infrastrukturgesellschaft“
Sehr geehrter Herr Himmelmann,
die UWG Olfen begrüßt grundsätzlich die Idee unabhängiger von großen Konzernen zu sein. Der Arroganz und Gier einiger Konzerne und deren Manager sollte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger etwas entgegengesetzt werden, da sind wir gleicher Meinung.
Wir begrüßen auch die Vertagung der Beschlussfassung zur Gründung gemeinsamer Stadtwerke und einer gemeinsamen Stadtwerkegesellschaft. Ohne Informationen über die notwendigen vertraglichen Regelungen zu den Gesellschaftsgründungen wäre für uns eine zustimmende Beschlussfassung undenkbar gewesen.
Weiterhin besteht die Überlegung, ob zur Zielerreichung wirklich alle Alternativen ausgiebig geprüft wurden:
=> Contracting
=> PPP – Public Private Partnership
=> „Alles aus einer Hand“
=> Infrastrukturgesellschaft ….
Vor Gründung gemeinsamer Stadtwerke ist noch eine Vielzahl von Fragen offen. Im Folgenden führen wir einige für uns offene Punkte auf:
1. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Kommunalaufsicht die Übernahme der Netze durch die Infrastrukturgesellschaft genehmigt?
2. Wie werden bei einer zukünftigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Erwartungen der Partner definiert? Welche Rendite, bei welcher Risikobereitschaft wird angestrebt?
3. Die SW Lengerich haben bisher ausschließlich eine Stromnetzübernahme realisiert. Ist die Übernahme von Gasnetzen 1:1 übertragbar?
4. Wie viele Arbeitspltze werden durch die Infrastrukturgesellschaft in der Region gegründet? Wie viel Arbeitsplatzabbau steht dem bei den heutigen Versorgern gegenüber? An welchen Standorten werden sich die Einsatzorte der Mitarbeiter befinden?
5. Wie sieht eine zuknftige Organisationsstruktur aus?
6. Können die beteiligten Kommunen Möglichkeiten zum Querverbund nutzen? Wie wird hierbei durch unterschiedliche Verlustausgleiche eine gerechte Verteilung sichergestellt?
7. Der VKU hat in mehreren Publikationen dargestellt, dass er von einer weiteren Verdichtung bzw. Kooperation mehrerer Partner ausgeht. Wird der angestrebte Regionalverbund weiter wachsen? Wie groß wird eine optimale Größe aus heutiger Sicht angesehen? Welche Bedingungen werden an ein Wachstum gestellt?
8. Ist Sicherheit gegeben, dass der zu zahlende Preis fr die Netzübernahme voll auf die Netzentgelte angerechnet werden kann. Hier gab es in der Vergangenheit bei früheren Netzübernahmen erhebliche Abschläge.
9. Die SW Lengerich stellt dar, dass sie in der Größe von 60 Mitarbeitern alle Herausforderungen des zukünftigen Energiemarktes beherrschen werden. Der VKU als Fachverband der kommunalen Unternehmen nennt hier deutlich größere Einheiten.
10. Ist sichergestellt, dass dieses Vorgehen vergaberechtlich einwandfrei ist? In vielen anderen Fällen droht eine europaweite Ausschreibung?
11. Wenn kein verantwortlicher externer Gutachter eingeschaltet wird, wer übernimmt in diesem Fall die Verantwortung für eine sachgerechte Beratung und eine Umsetzbarkeit des Modells?
12. In der Dokumentation ist etwas widersprüchlich dargestellt, ob ein vorläufiger Kaufpreis oder ein verbindlich ermittelter Kaufpreis vereinbart wird. Es ist davon auszugehen, dass vor Erwerb der Anlagen ein verbindlicher Kaufpreis definiert werden muss. Andernfalls würden die beteiligten Kommunen erhebliche finanzielle Risiken eingehen. In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine nachträgliche Kaufpreisüberprüfung stattfinden kann.
13. Ist eine Kaufpreisüberprüfung auch bei dem Ansatz des Ertragswertes denkbar?
14. Was werden die maßgeblichen Entscheidungskriterien für die Umsetzung des entsprechenden Modells sein? Diese sollten einvernehmlich im Voraus festgelegt werden.
15. Mit welcher Personalstärke ist bei der Übernahme der Netze zu rechnen? Ist sichergestellt,dass das gesamte Personal im betrieblichen Ablauf erforderlich ist?
16. Wie sieht eine spätere Führungsstruktur der Infrastrukturgesellschaft aus? Was bedeutet die Aussage, dass ein Geschäftsführer vor Ort sein wird? An wen ist hierbei gedacht? Ist es ein Bürgermeister bzw. Verwaltungsbeamter im Nebenamt oder ein Fachmann, oder müssen gar mehrere Verwaltungsbeamte gemeinsam die Geschäftsführung wahrnehmen?
17. Wie kann eine einzelne Gemeinde bei 8,3 % Interessen durchsetzen? Wie kann in dieser Mehrheitsstruktur Schaden durch andere Mehrheitsinteressen vermieden werden? Wie kann bei diesem Ansatz die unterschiedliche Größe der verschiedenen Kommunen berücksichtigt werden?
18. Wie ist die heutige Leistung der SW Lengerich zu bewerten? Wo liegen die SW Lengerich im Vergleich der Netzentgelte zu anderen Gesellschaften? Wo liegen die SW Lengerich im Versorgungspreis im Vergleich zu anderen Stadtwerken? Ist es richtig, dass Lengerich einen relativ hohen Gaspreis hat?
19. Ist sichergestellt, dass die fr die Gemeinden anfallenden Entflechtungskosten im Sinne der Netzentgeltgenehmigung als Kostenbestandteil anerkannt werden?
20. Ist sichergestellt, dass die einzelne Gemeinde auch Maßnahmen durchsetzen kann, die gegebenenfalls gegen die Interessenlage der anderen Gemeinden steht.
Wir bitten um Beantwortung der offenen Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
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