Abstufung der B 474 n im neuen Verkehrswegeplan vom 16. September 2003
Sehr geehrter Herr Himmelmann,
die UWG-Fraktion stellt hiermit folgenden Antrag:
der Bürgermeister möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen,
dass die B 474 n im neuen Bundesverkehrswegeplan
aus dem „weiteren Bedarf ohne Planungsrecht“ in „kein Bedarf“ herabgestuft wird.
Der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplanes sieht die B 474 n im Abschnitt Olfen nicht mehr im „vordringlichen Bedarf“, sondern nur noch im „weiteren Bedarf ohne Planungsrecht“. Falls diese Einstufung Bestandteil des neuen Bundesverkehrswegeplanes wird, kann dort bis mindestens zum Jahr 2015 keine andere Straße geplant bzw. gebaut werden. Eine solche Straße – als Erschließungsstraße – ist aber dringend erforderlich.
Um hier eine Planung möglich zu machen, muss die B 474 n in „kein Bedarf“ herabgestuft werden. Aufgrund der geplanten Verabschiedung des neuen Bundesverkehrswegeplanes im November/Dezember diesen Jahres besteht dringender Handlungsbedarf.
Wir bitten um kurzfristige Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Sie möchten ggf. bei kommunalpolitischen Entscheidungen in Olfen mitbestimmen?