|
Sie als Bürgermeister der Stadt Olfen werden dadurch aufgefordert, dem Rat der Stadt Olfen Auskunft darüber zu erteilen, wie hoch die Gesamtkosten für sämtliche Investitionen der Stadt im Bereich “Alten Baumschule” bisher waren und welche Kosten der Stadt hier noch entstehen werden.
Hierbei handelt es sich um einen Antrag gemäß § 55 Abs. 1 GO. Danach gehört es zu den Pflichten des Bürgermeisters, den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die für die Gemeinde mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die Voraussetzungen für dieses Auskunftsbegehren liegen bei den umfangreichen Maßnahmen, die in diesem Innenstadtbereich bisher vorgenommen und geplant sind, vor.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Dieter Broz
Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Wählergemeinschaft Olfen e.V.
|